Author Archives: Webdanny

Immer mehr Deutsche arbeiten am Computer

Zum ersten Mal hat der Anteil der Beschäftigten, die im Job einen PC benutzen, die Marke von 50 Prozent geknackt. Das gab der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin bekannt.

Zum kompletten Artikel gehts hier.

Nun über 1000 LäuferInnen

1079 LäuferInnen sind nun bereits für den Halbmarathon um den Brombachsee gemeldet. Den Marathon hingegen wollen bis jetzt nur 278 LäuferInnen absolvieren.

Döner am Spieß, vier Jahre alt

Polizei und Lebensmittelbehörden haben bei einem bundesweit tätigen Döner-Lieferanten im Münchner Osten tonnenweise Gammelfleisch entdeckt. Hier gehts zum Artikel der Süddeutschen Zeitung.

Ein Glück, dass ich nun bereits seit ewigen Zeiten keinen Döner mehr gegessen habe. 😉

Schon über 950 Anmeldungen

Es sind schon 954 LäuferInnen für den Halbmarathon am Brombachsee angemeldet. Ob wohl noch die Tausender-Marke geknackt wird?

Was ich zurzeit suche sind schöne Laufstrecken rund um Stuttgart. Also wenn mir da jemand Tipps geben kann – immer her damit.

Ein Monat zum nächsten Halbmarathon

Nur noch ein Monat, dann steht bereits der nächste Halbmarathon an. Nun gilt es nochmal mein Training zu intensivieren, um eine gute Zeit zu erreichen. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass ich meine Zeit von Himmelgeist um einige Minuten verbessen kann. 😉

Wieder in Düsseldorf

Nach einem kurzen Trip nach Amsterdam bin ich nun wieder in Düsseldorf, um meinen Umzug zu organisieren. Die Bilder von Amsterdam werde ich in den nächsten Tagen in mein Bilderarchiv hinzufügen.

Vorformulierung zum Widerrufsrecht ist unwirksam

Das eigens vom Bundesjustizministerium geschaffene Musterformular für das Widerrufsrecht bei Online-Geschäften entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzes und ist deshalb unwirksam. Dies hat das Landgericht (LG) Halle in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil bereits Mitte Mai vorigen Jahres entschieden (Az. 1 S 28/05).

Bei der Warenorder über das Web steht den Kunden bekanntermaßen gemäß Paragraf 312d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen zu. Wie die Belehrung über das Widerrufsrecht auszusehen hat, regelt Paragraf 355 BGB.

Da bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Vorschrift vor allem Internethändler im Unklaren über eine korrekte Formulierung der Widerrufsbelehrung waren, hat das zuständige Ministerium ein Musterformular entworfen. Abgedruckt ist dieses im Anhang 2 zu Paragraf 14 BGB-InfoV. Doch nach Auffassung des LG Halle ist das Muster nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. So führe das Formular den Verbraucher in die Irre, weil ihm unter anderem nicht deutlich vor Augen geführt werde, ab wann die Widerrufsfrist überhaupt beginnt. Da einige Formulierungen nicht dem Paragrafen 355 BGB ausreichend Rechnung tragen, sei das amtliche Muster wirkungslos.

Quelle: heise.de

Letzte Klausur

Heute habe ich meine letzte Klausur (Wirtschafts- und DV-Recht) an der FH Ansbach geschrieben. Jetzt fehlt „nur“ noch meine Diplomarbeit um mein Studium zum Diplom Wirtschaftsinformatiker erfolgreich zu beenden.

Pirates of the Caribbean

Heute war ich in dem Abenteuer/Action-Film “Pirates of the Caribbean – Fluch der Karibik 2” aus den USA.

Nach glücklich überstandenen Abenteuern mit Geisterpiraten würden Will Turner (Orlando Bloom) und Elizabeth Swann (Keira Knightley) jetzt gern heiraten, Kinder kriegen und glücklich im Grünen leben. Da jedoch sei Captain Jack Sparrow (Johnny Depp) vor, der die beiden postwendend in neue Schwierigkeiten mit äußerst unangenehmen Gegnern verwickelt. Sparrow hat nämlich die Feindschaft von Davey Jones (Bill Nighy), dem Kapitän des Fliegenden Holländers, gewonnen. Mit dem und seiner dämonischen Mannschaft ist nicht zu spaßen.

Mein Fazit: Teil 1 war zwar besser (da spannender), aber Teil 2 kann sich trotzdem sehen lassen. 8,5 von 10 Punkten.

Offizieller Kinostart war der 27.07.2006.